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   BayObLG, 20.10.1966 - RReg. 4a St 78/66   

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https://dejure.org/1966,1254
BayObLG, 20.10.1966 - RReg. 4a St 78/66 (https://dejure.org/1966,1254)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.1966 - RReg. 4a St 78/66 (https://dejure.org/1966,1254)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 1966 - RReg. 4a St 78/66 (https://dejure.org/1966,1254)
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    StPO § 217 Abs. 1, § 329 Abs. 1
    Nichteinhaltung der Ladungsfrist

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 457
  • BayObLGSt 1966, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Die Fristeinhaltung ist daher keine Voraussetzung für Massnahmen, die das Gesetz - wie in § 329 Abs. 1 StPO - an das Ausbleiben des Angeklagten knüpft (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 217 Rdnr. 11; BGHSt 24, 143 [150 ff.] = NJW 1971, 1278 [1280]; BayObLG NJW 1967, 457 = JR 1967, 190; OLG Köln NJW 1955, 1243; str. a.A.: Schlüchter, in: SK-StPO, § 217 Rndr. 12 m. w. Nachw.).

    Ein Entschuldigungsgrund kann angenommen werden, wenn die Ladung zu spät zugestellt worden ist, so dass der Angeklafte nicht mehr rechtzeitig erscheinen konnte oder wenn sonstige Umstände (Abwesenheit, Krankheit) hinzukommen und ihn am Erscheinen hindern (BGHSt 24, 143 [150 ff.] = NJW 1971, 1278 [1280]; BayObLG NJW 1967, 457 = JR 1967, 190).

  • BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93

    Mitteilung; Verteidiger; Mandant; Auslandsreise; Entschuldigung; Verwerfung;

    Dieses Unterlassen steht einer Berufungsverwerfung nach § 329 StPO ebensowenig entgegen wie z.B. die Nichteinhaltung der Ladungsfrist gemäß § 217 Abs. 1 StPO (vgl. hierzu BGH NJW 1971, 1278/1280; BayObLG NJW 1967, 457; KK/Ruß § 329 Rn. 3; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 329 Rn. 11).
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